Unsere AGB´s (Allgemeine Geschäftsbedingungen):                                zurück

1. Allgemeines:
Es gelten die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir mit unseren Geschäftspartnern (Besteller), nur dann Geschäfte tätigen werden, wenn diese unsere allgemeinen Geschäfts- und Lieferungsbedingungen anerkennen.

2. Vertragsabschluss

· 2.1 Der Besteller ist an mündliche oder schriftliche Bestellung gebunden.

· 2.2 Nebenabreden oder Erklärungen im Rahmen der Verkaufsberatung (z.B. Zusicherung von Eigenschaften) sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

· 2.3 Eine Haftung für technische oder sonstige Beratung durch uns oder unseren Beauftragten können wir nicht übernehmen, es sei denn uns oder unseren Beauftragten fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

3. Preise:
Die Preisbildung erfolgt in der Euro Währung und ist bei Angeboten im Katalog, Internet oder mündlich freibleibend. Es gelten nach unserer Wahl: ab unserem Lager oder ab Werk unseres Lieferanten. Verpackung, Fracht, Porto, Nachnahmegebühren und Versicherung ist nicht in den Preisen enthalten.

4. Lieferung / Versand:
Der Versand der  Ware erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers bzw. Empfängers, so dass etwaige Beschädigungen der Ware auf dem Transport zu seinen Lasten gehen. Die Gefahr geht auf den Besteller bzw. Empfänger über, sobald wir die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Aussendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.
Der Versand erfolgt gegen Nachnahme.
Im Falle anderweitiger Zahlungsvereinbarungen sind Zahlungen ohne Skonto oder sonstigen Abzug innerhalb einer Woche nach Rechnungseingang zu leisten.

5. Annahmeverzug:
Wenn der Besteller nach Ablauf ihm gesetzten angemessener Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht annehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Soweit der Annahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Besteller pro Monat 2% des Bestellpreises ohne Abzüge als Lagerkosten zu zahlen.
Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Annahmeverzug können wir bis zu 25% des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Besteller nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Im übrigen bleibt uns die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schaden vorbehalten.

6. Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unser Eigentum.

7. Gewährleistung:
Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Besteller nicht binnen zwei Wochen seit der Übergabe rügt. Im übrigen müssen jegliche Mängel oder Beanstandungen unverzüglich nach Feststellung schriftlich geltend gemacht werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Besteller durch natürliche Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind. Als Gewährleistung kann der Besteller grundsätzlich eine Nachbesserung fordern. Wir können anstatt nachzubessern eine Ersatzsache liefern. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass der Besteller oder Empfänger uns zuvor auf seine Kosten die gelieferte Ware gemäß unserer Begutachtung zur Verfügung stellt. Der Besteller kann eine Ersatzlieferung verlangen, wenn wir die Nachbesserung verweigern oder binnen eines Monats nach Mängelrüge mit der Nachbesserung nicht beginnen. Der Besteller kann die Rückgängigmachung des Vertrags oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn wir die Ersatzlieferung verweigern oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbringen. Eine einher gehende Haftung unsererseits, insbesondere für mittlere Schäden, Lieferfristüberschreitung, sowie für entstandene Lohn- oder sonstige Kosten bestehen nicht. Etwas anderes gilt lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Garantiefall besteht unsererseits vor der Überprüfung der beanstandeten Ware durch den jeweiligen Hersteller keine Verpflichtung zur kostenloser Vorablieferung.

8. Rückgabe von Altteilen:
Altteile (AT-Teile) sind im gereinigten Zustand frei Haus zuzusenden. Die Beseitigung evtl. Schäden oder Verschmutzungen durch Altöl werden dem Absender in Rechnung gestellt.

9. Zurückbehaltung / Aufrechnung:
Dem Besteller steht ein Recht zu Zurückhaltung oder Aufrechnung gegenüber unseren Kaufpreisansprüchen lediglich wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderung zu.

10. Erfüllungsort:
Erfüllungsort für die Zahlungsvergütung unserer Leistungen, für alle sonstigen Verpflichtungen des Bestellers, sowie für unsere Leistungen ist der Sitz der Firma.

11. Gerichtsstand:
ist der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Sitz unserer Firma Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Der gleiche Gerichtstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat.

12. Schlussbestimmung:
Die Ungültigkeit einer einzelnen Klausel berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung die im Rahmen der normalen, möglichen und  wirksamen Klausel, die an nächsten kommt eintreten.

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